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Zuladung

Ein überladenes Fahrzeug kann zu einem hohen Sicherheitsrisiko werden. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Zuladung erlaubt ist und wie sich diese berechnet.

Die ursprüngliche Regel, dass sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht abzüglich des Leergewichts die Zuladung errechnen lässt, gilt durch die EU-Zuladungsnorm EN 1646-2 aus dem Jahr 2002 nicht mehr.
Der frühere Begriff Leergewicht wurde ersetzt durch „Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand“.

Der Wohnmobilhersteller muss konkret angeben:

  • einen Fahrer mit 75 kg Körpergewicht
  • das Gewicht des Wohnmobils
  • Sprit
  • Ersatzrad
  • Öl
  • Notfallkasten und Werkzeug
  • Zusatzausstattungen wie Klimaanlage oder Fahrradträger

Zu diesen Angaben wird nun noch Folgendes addiert:

  • Das Gewicht der Beifahrer
  • die Füllung der Chemietoilette und des Boilers
  • Vier Kilogramm für die Kabeltrommel
  • 90% der mitgeführten Frischwasser- und Gasvorräte
  • 10 Kilogramm persönliche Dinge je Mitfahrer
  • 10 Kilogramm extra pro Meter der Gesamtlänge des Wohnmobils. Bei einem fünf Meter langem Fahrzeug wären das 50 Kilogramm

Um die zulässige Zuladung zu berechnen, wird dieses Gesamtgewicht von der ➔ zulässigen Gesamtmasse abgezogen, die im Fahrzeugschein vermerkt ist. 

Trotz einer genauen Berechnung ist man damit nicht auf der sicheren Seite, wenn es um das genaue Gewicht der Zuladung geht. Bei der Herstellung von Wohnmobilen sind Abweichungen im Gewicht normal. Diese ergeben sich aus den verwendeten Materialen, bei denen es zu Unterschieden kommen kann. Wird beim Bau der Möbel eine wenige Millimeter dickere Holzplatte verwendet, verändert dies schon das Gewicht.
Um diese Abweichungen aufzufangen, gibt es die sogenannte Fünf-Prozent-Regelungen. Diese besagt, dass das tatsächliche Leergewicht bis zum fünf Prozent vom offiziellen abweichen kann.In Zahlen können dies bis zu 150 Kilogramm sein.

Damit die Zuladung im zulässigen Bereich liegt, ist es sinnvoll, das Fahrzeug zu wiegen. Dazu können öffentliche Waagen genutzt werden, die es beispielsweise beim TÜV gibt, aber auch auf einigen Mülldeponien, Schrottplätzen oder Raiffeisenmärkten.

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